Bodenrichtwerte kostenlos abfragen: So geht es in jedem Bundesland
Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Zahl, die jeder kostenlos abrufen kann. Nur führt kein einheitliches Bundesportal dorthin, und für eine Eigentumswohnung sagt er weniger, als viele erwarten.
Wer wissen will, was seine Immobilie wert ist, landet früher oder später beim Bodenrichtwert. Er hat einen unschlagbaren Vorteil: Er ist amtlich, er ist frei zugänglich, und er kostet nichts. Man muss nur wissen, wo man suchen muss, und was die Zahl am Ende tatsächlich aussagt.
Was der Bodenrichtwert ist
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Grund und Boden, angegeben in Euro je Quadratmeter. Seine Grundlage ist § 196 BauGB. Ermittelt wird er nicht von einem Portalbetreiber oder einem Makler, sondern von den Gutachterausschüssen der Gemeinden beziehungsweise Kreise, und zwar aus den tatsächlichen Kaufpreisen, die dort notariell beurkundet wurden. Festgestellt wird er mindestens alle zwei Jahre zum 1. Januar.
Das ist der eigentliche Wert dieser Zahl: Sie beruht auf echten Verkäufen, nicht auf Angebotspreisen aus Inseraten. Und sie ist neutral, weil niemand daran verdient.
So kommen Sie kostenlos an den Wert
Bodenrichtwerte sind ausdrücklich zur Einsicht bestimmt, Sie müssen dafür nichts bezahlen und niemandem Ihre Adresse geben. Die Bundesländer betreiben dafür Online-Portale, das System heißt vielerorts BORIS, kurz für Bodenrichtwertinformationssystem.
Ein einheitliches Bundesportal gibt es allerdings nicht, und das ist kein Versäumnis, sondern Folge der Zuständigkeit: Die liegt bei den Ländern. Jedes Land hat deshalb seinen eigenen Auftritt, mit eigener Adresse, eigener Kartenansicht und eigenem Bedienkonzept. Praktisch gehen Sie so vor:
- Suchen Sie nach „Bodenrichtwert" plus dem Namen Ihres Bundeslandes. Das führt Sie zum zuständigen Landesportal.
- Oder fragen Sie direkt beim Gutachterausschuss Ihrer Gemeinde nach. Dort sitzen die Leute, die die Werte ermittelt haben.
Achten Sie darauf, dass Sie beim amtlichen Angebot landen und nicht bei einem kommerziellen Dienst, der dieselbe Information gegen Ihre Kontaktdaten weitergibt. Die amtliche Auskunft bekommen Sie ohne Gegenleistung.
Was er über Ihre Wohnung nicht sagt
Hier ist die ehrliche Einordnung, die in vielen Ratgebern fehlt: Der Bodenrichtwert bewertet den Boden, nicht das Gebäude. Er sagt nichts über Baujahr, Zustand, Grundriss, Ausstattung oder den Zustand des Gemeinschaftseigentums.
Für eine Eigentumswohnung ist er deshalb nur ein Baustein, und er wirkt indirekt: über Ihren Miteigentumsanteil am Grundstück. Wer davon auf den Wert seiner Wohnung schließt, rechnet an der Sache vorbei. Für den Wohnungswert braucht es mehr, insbesondere den baulichen Zustand und die erzielbaren Preise vergleichbarer Wohnungen.
Trotzdem lohnt der Blick, denn der Bodenrichtwert taucht an Stellen auf, an denen es um Geld geht: Er spielt eine Rolle bei der Grundsteuer sowie bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Wer ihn kennt, versteht seinen Bescheid besser.
Wie eine Wohnung tatsächlich bewertet wird und welche Verfahren dabei zum Einsatz kommen, erklärt unser Ratgeber Immobilienbewertung. Wer den nächsten Schritt plant, findet den Ablauf im Ratgeber Immobilie verkaufen.
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