Modernisierung

Jede zweite Hausverwaltung bietet ein Online-Portal, aber nur jede zwölfte die digitale Eigentümerversammlung

Ein Portal zum Nachlesen von Dokumenten hat inzwischen jede zweite Hausverwaltung. Die Versammlung selbst digital zu öffnen, traut sich dagegen nur jede zwölfte.

Die Eigentümerversammlung ist der eine Termin im Jahr, an dem in einer WEG tatsächlich entschieden wird: über Instandhaltung, über den Wirtschaftsplan, über die Verwaltung selbst. Wer an diesem Termin nicht kann, ist außen vor. Es liegt also nahe, ausgerechnet hier anzusetzen, wenn eine Hausverwaltung sich digitalisieren will. Genau das passiert aber am seltensten.

Was unsere Auswertung zeigt

Wir haben ausgewertet, welche digitalen Leistungen die Hausverwaltungen in unserem Verzeichnis auf ihren eigenen Websites angeben. Das Muster ist deutlich:

  • Ein Online-Portal für Eigentümer bietet jede zweite Verwaltung.
  • Eine Online-Schadensmeldung nennt jede fünfte.
  • Eine eigene App hat jede achte.
  • Die digitale oder hybride Eigentümerversammlung bietet nur jede zwölfte.

Zur Einordnung: Wir werten aus, was eine Verwaltung selbst öffentlich angibt. Wer die Zuschaltung im Einzelfall ermöglicht, sie aber nicht auf die Website schreibt, taucht in dieser Zahl nicht auf. Der Abstand zwischen dem Portal und der Versammlung ist allerdings so groß, dass er kein reines Darstellungsproblem sein kann.

Das Portal ist der einfache Teil

Ein Eigentümerportal ist eingekauft und eingerichtet. Die Verwaltung lizenziert eine Software, lädt Protokolle, Abrechnungen und Wirtschaftspläne hoch und verteilt Zugangsdaten. Für die Eigentümer ändert sich damit vor allem, wo die Dokumente liegen. An der Arbeitsweise der Verwaltung ändert sich nichts, und das ist auch der Grund, warum so viele eines haben.

Die Versammlung digital zu öffnen, ist etwas anderes. Dafür braucht es Technik im Raum, jemanden, der sie bedient, eine Regelung für Abstimmung und Legitimation der Zugeschalteten und eine Verwaltung, die bereit ist, ihren wichtigsten Termin anders zu führen als bisher. Das ist keine Anschaffung, sondern eine Prozessänderung. Deshalb endet die Digitalisierung bei den meisten beim Login.

Möglich wäre mehr: Seit Oktober 2024 kann eine Gemeinschaft mit einer Mehrheit von drei Vierteln beschließen, dass ihre Versammlungen rein virtuell stattfinden (§ 23 WEG). Bis Ende 2028 muss dabei mindestens einmal jährlich weiterhin eine Präsenzversammlung angeboten werden, sofern nicht alle Eigentümer darauf verzichten. Welche Mehrheiten für welchen Beschluss nötig sind, erklärt unser Ratgeber WEG und Recht.

Was das für Ihre Auswahl bedeutet

In der Praxis ist die hybride Versammlung der interessantere Fall: vor Ort tagen und alle zuschalten, die nicht kommen können. Das betrifft mehr Eigentümer, als man denkt. Wer vermietet und selbst am anderen Ende der Republik wohnt, wer berufstätig ist und für zwei Stunden Versammlung keinen Urlaubstag nehmen will, wer schlecht zu Fuß ist: Für all diese Fälle entscheidet die Zuschaltung darüber, ob mitbestimmt wird. Beschlossen wird ohnehin, nur eben ohne diese Stimmen.

Wenn Ihnen das wichtig ist, fragen Sie im Auswahlgespräch konkret nach:

  • Haben Sie schon einmal hybrid getagt, und wie oft im vergangenen Jahr?
  • Wer bedient die Technik vor Ort?
  • Wie läuft die Abstimmung für Zugeschaltete ab?
  • Was passiert, wenn eine Verbindung mitten in der Abstimmung abbricht?

Die letzte Frage trennt zuverlässig: Wer sie beantworten kann, hat es gemacht. Darin liegt der Wert genau dieses Merkmals. Es lässt sich schwerer behaupten als ein Portal, und eine Verwaltung, die ihre Versammlungen öffnet, hat den Aufwand auf sich genommen, an dem die meisten vorbeigehen. Was in einer Eigentümergemeinschaft sonst noch zusammenkommt, fasst unser WEG-Grundwissen zusammen.

Grundlage: eigene Auswertung der Angaben auf den Websites der Hausverwaltungen in unserem Verzeichnis, Stand Februar 2026.

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Diese Meldung wurde mit großer Sorgfalt erstellt, ersetzt aber keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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