Kaum eine Hausverwaltung hat Erfahrung mit Mieterstrom
Solarstrom vom eigenen Dach direkt in die Wohnungen: Seit dem Solarpaket I ist der Weg dorthin deutlich einfacher. Unsere Auswertung zeigt aber, dass die Verwalterseite noch nicht so weit ist.
Wer als Eigentümergemeinschaft über eine Photovoltaikanlage nachdenkt, stößt schnell auf die Frage, wer das Projekt eigentlich begleitet. Angebote einholen, den Beschluss vorbereiten, Dienstleister koordinieren, später Abrechnung und Zuständigkeiten im Blick behalten: Das ist Arbeit über Jahre, und sie landet in aller Regel bei der Hausverwaltung.
Was unsere Auswertung zeigt
Wir haben ausgewertet, welche Leistungen die Hausverwaltungen in unserem Verzeichnis auf ihren eigenen Websites nennen. Das Ergebnis beim Thema Energie ist eindeutig:
- Mieterstrom nennt kaum eine Verwaltung, es ist weniger als eine von hundert.
- Photovoltaik als Leistung erwähnt rund eine von siebzig.
- E-Mobilität und Wallbox immerhin etwa eine von vierzig.
Zur Einordnung: Wir werten aus, was eine Verwaltung selbst öffentlich angibt. Wer das Thema kann, es aber nicht auf die Website schreibt, taucht in dieser Zahl nicht auf. Der Abstand zwischen Mieterstrom und den übrigen Energiethemen ist allerdings so deutlich, dass die Richtung stimmt: Mieterstrom ist in der Breite der Branche noch nicht angekommen.
Warum das für Ihre WEG praktisch wird
Der Gesetzgeber hat die Hürden gesenkt. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG, eingeführt mit dem Solarpaket I, erlaubt es seit Mai 2024, Solarstrom im Haus zu verteilen, ohne dass jemand Stromlieferant mit allen Pflichten wird. Für die Anlage auf dem gemeinschaftlichen Dach genügt die einfache Mehrheit, sie gilt als bauliche Veränderung nach § 20 WEG.
Die rechtliche Seite ist also machbar. Der Engpass liegt woanders: bei der Erfahrung derjenigen, die das Projekt operativ tragen sollen. Eine Verwaltung, die noch nie eine Beschlussvorlage für ein Energieprojekt geschrieben hat, wird Ihre Gemeinschaft dabei nicht führen können.
Woran Sie eine passende Verwaltung erkennen
Wenn in Ihrer Gemeinschaft Photovoltaik, Mieterstrom oder Wallboxen auf der Tagesordnung stehen, lohnt es sich, im Auswahlgespräch konkret zu werden:
- Haben Sie ein solches Projekt schon einmal begleitet, und in welcher Rolle?
- Wer hat dort die Beschlussvorlage erstellt, Sie oder ein externer Dienstleister?
- Mit welchen Anbietern arbeiten Sie zusammen?
- Wie rechnen Sie den Strom später ab, und mit welcher Software?
Wer auf diese Fragen konkret antwortet statt allgemein, hat es schon gemacht. Wie die drei Modelle im Einzelnen funktionieren und was in den Beschluss gehört, erklärt unser Ratgeber Mieterstrom und Photovoltaik im Mehrfamilienhaus. Wer das Energiethema größer denkt, findet die Reihenfolge der Maßnahmen im Ratgeber Energetische Sanierung.
Die gute Nachricht
Genau weil das Thema selten ist, ist es ein brauchbares Unterscheidungsmerkmal. Eine Verwaltung, die Energieprojekte aktiv begleitet, sagt damit auch etwas über ihre Arbeitsweise insgesamt: Sie denkt in Vorhaben statt in Verwaltungsvorgängen. Und Sie müssen dafür nicht die ganze Branche durchtelefonieren, sondern gezielt danach fragen.
Grundlage: eigene Auswertung der Angaben auf den Websites der Hausverwaltungen in unserem Verzeichnis, Stand Mai 2026.
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