Bis zum 31. Dezember 2026 müssen alle bisher manuell abzulesenden Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler fernablesbar sein. Für Eigentümergemeinschaften heißt das: Der Beschluss gehört jetzt auf die Tagesordnung, nicht im Herbst.
Ein fester gesetzlicher Stichtag für die Jahresabrechnung fehlt, üblich und zumutbar sind drei bis sechs Monate nach Jahresende. Kommt sie deutlich später, hat die Gemeinschaft mehrere Möglichkeiten, und sie fangen freundlich an.
Ein Verbandslogo im Fußbereich der Website gilt vielen Eigentümern als Qualitätszeichen. Dahinter stecken echte Nachweise, aber nicht das, worauf es im Alltag ankommt.
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