Verbandsmitgliedschaft: Was sie über eine Hausverwaltung aussagt und was nicht
Ein Verbandslogo im Fußbereich der Website gilt vielen Eigentümern als Qualitätszeichen. Dahinter stecken echte Nachweise, aber nicht das, worauf es im Alltag ankommt.
Wer drei Angebote von Hausverwaltungen nebeneinanderlegt, sucht nach Anhaltspunkten. Ein Verbandslogo auf der Website ist einer davon: Offenbar hat da jemand etwas nachgewiesen. Die Frage ist nur, was genau. Es lohnt sich, das nüchtern anzusehen, denn die Mitgliedschaft sagt weniger, als das Logo nahelegt, und mehr, als Skeptiker vermuten.
Was die Mitgliedschaft tatsächlich bedeutet
Der größte Zusammenschluss ist der VDIV (Verband der Immobilienverwalter) mit seinen Landesverbänden. Für die Aufnahme verlangen die Verbände Nachweise, und darin liegt der eigentliche Gehalt:
- die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, ohne die niemand gewerblich verwalten darf,
- eine Berufshaftpflichtversicherung, die einspringt, wenn bei der Arbeit etwas schiefgeht,
- die Anerkennung eines Ehrenkodex,
- dazu ein Fortbildungsangebot, über das Mitglieder rechtliche Änderungen mitbekommen.
Das ist nicht nichts. Wer Mitglied ist, hat einmal belegt, dass die formalen Grundlagen stimmen, und bewegt sich in einem Umfeld, in dem Gesetzesänderungen ankommen. Für eine Gemeinschaft, die fremdes Geld in fremde Hände legt, ist das ein sinnvoller Ausgangspunkt.
Was sie nicht aussagt
Geprüft werden die Voraussetzungen für den Eintritt, nicht die tägliche Arbeit. Die Mitgliedschaft sagt deshalb nichts darüber,
- ob jemand ans Telefon geht und auf E-Mails antwortet,
- ob digital gearbeitet wird oder die Unterlagen im Aktenordner liegen,
- wie viele Einheiten auf einen Sachbearbeiter kommen,
- ob die Verwaltung zu Ihrem Objekt passt, zu seiner Größe, zur Lage und zu dem, was bei Ihnen ansteht.
Anders gesagt: Die Mitgliedschaft ist ein Mindeststandard, kein Qualitätssiegel. Sie ist unter etablierten Verwaltungen weit verbreitet, und ein Merkmal, das viele erfüllen, trennt nicht. Es taugt zum Aussortieren, nicht zum Auswählen.
Nicht dasselbe: der zertifizierte Verwalter
Häufig verwechselt wird die Mitgliedschaft mit dem zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG. Das ist etwas anderes: eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer, die eine Person ablegt und in der Fachwissen abgefragt wird. Eine Eigentümergemeinschaft kann verlangen, dass ihre Verwaltung zertifiziert ist. Verband und Zertifizierung sind zwei getrennte Dinge, das eine ersetzt das andere nicht. Wie sich § 26a in das übrige WEG-Recht einfügt, ordnet unser Ratgeber WEG und Recht ein.
Praktisch heißt das: Nutzen Sie die Mitgliedschaft als eines von mehreren Kriterien, nicht als das entscheidende. Sie beantwortet die Frage, ob die Grundlagen stimmen, und das ist eine sinnvolle erste Hürde. Die Fragen, die im Alltag zählen (Erreichbarkeit, Betreuungsschlüssel, Arbeitsweise, Erfahrung mit dem, was in Ihrem Haus ansteht), beantwortet erst das Gespräch. Wer gerade vergleicht, findet die passenden Fragen und den Ablauf in unserem Ratgeber Hausverwaltung wechseln.
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