Erst jede zehnte Hausverwaltung rechnet Heizkosten digital ab
Seit 2022 müssen Nutzer bei fernablesbaren Zählern monatlich erfahren, was sie verbrauchen. Unsere Auswertung zeigt, dass die wenigsten Verwaltungen daraus etwas Nutzbares machen.
Die Heizkostenabrechnung ist der Moment, in dem viele Haushalte zum ersten Mal erfahren, wie das vergangene Jahr gelaufen ist. Dann ist es für jede Reaktion zu spät: Der Winter ist vorbei, der Verbrauch steht fest, die Nachzahlung auch. Genau das wollte der Gesetzgeber ändern.
Was unsere Auswertung zeigt
Wir haben ausgewertet, welche Leistungen die Hausverwaltungen in unserem Verzeichnis auf ihren eigenen Websites nennen. Beim Thema Heizkosten sieht es dünn aus:
- Eine digitale Heizkostenabrechnung nennt jede zehnte Hausverwaltung.
- Die CO2-Kostenaufteilung erwähnt nur rund eine von hundert.
Zur Einordnung: Wir werten aus, was eine Verwaltung selbst öffentlich angibt. Wer das Thema beherrscht, es aber nicht auf die Website schreibt, taucht hier nicht auf. Als Untergrenze ist der Befund trotzdem aussagekräftig, denn beides sind Themen, mit denen man wirbt, wenn man sie kann.
Der eigentliche Hebel ist die monatliche Verbrauchsinfo
Seit 2022 gilt: Wo fernablesbare Zähler verbaut sind, müssen die Nutzer monatliche Verbrauchsinformationen bekommen. So steht es in der Heizkostenverordnung. Das ist der wirksamste Teil der ganzen Regelung, denn er dreht die Logik um. Wer monatlich sieht, was er verbraucht, kann gegensteuern, solange die Heizperiode noch läuft. Wer es einmal im Jahr erfährt, wird überrascht.
Dazu kommt, dass die Abrechnung nach der Heizkostenverordnung ohnehin größtenteils am tatsächlichen Verbrauch hängt: 50 bis 70 Prozent der Kosten werden verbrauchsabhängig abgerechnet, der Rest nach Fläche. Sparsames Heizen wirkt sich also unmittelbar aus. Nur nützt das wenig, wenn die Information erst kommt, wenn das Jahr gelaufen ist.
Die Pflicht besteht. Was fehlt, ist die Umsetzung, die daraus etwas Brauchbares macht: eine monatliche Übersicht, die verständlich ist, die im Portal liegt statt in einem Papierstapel, und die man mit dem Vorjahr vergleichen kann.
Für Vermieter wird es konkret
Seit 2023 werden die CO2-Kosten aus Brennstoffen bei Wohngebäuden nach einem Zehn-Stufenmodell zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Die Logik dahinter: Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes ist, desto höher fällt der Anteil des Vermieters aus. Wer ein schlecht gedämmtes Haus vermietet, zahlt mit.
Das trifft jeden, der eine Eigentumswohnung vermietet, und es macht den Unterschied zwischen einer Verwaltung, die das sauber aufbereitet, und einer, die es Ihnen überlässt, sofort spürbar. Denn die Daten für die Einstufung kommen aus der Abrechnung der Gemeinschaft. Fragen Sie im Auswahlgespräch also ruhig direkt, wie die CO2-Aufteilung dargestellt wird und ob Sie die Angaben für Ihre eigene Nebenkostenabrechnung fertig aufbereitet bekommen.
Wie eine Abrechnung aufgebaut ist und was Sie prüfen sollten, erklärt unser Ratgeber Nebenkostenabrechnung. Wer beim energetischen Zustand ansetzen will, statt die Kosten nur zu verteilen, findet die Reihenfolge der Maßnahmen im Ratgeber Energetische Sanierung.
Grundlage: eigene Auswertung der Angaben auf den Websites der Hausverwaltungen in unserem Verzeichnis, Stand Januar 2026.
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