Modernisierung

Wallbox in der WEG: Warum der Beschluss selten das Problem ist

Seit dem WEMoG hat jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf eine Lademöglichkeit, das Ob ist damit entschieden. Trotzdem hängt das Thema in vielen Gemeinschaften, und zwar am Wie.

Wer in seiner Eigentümergemeinschaft eine Wallbox möchte, rechnet meistens mit Widerstand: mit einer langen Diskussion auf der Versammlung, mit Nachbarn, die kein Elektroauto fahren und deshalb kein Interesse haben, mit einem knappen Abstimmungsergebnis. Die Sorge ist verständlich, sie zielt nur auf den falschen Punkt. Rechtlich ist die Sache seit Jahren geklärt. Schwierig wird es erst danach.

Das Ob steht nicht mehr zur Debatte

Mit dem WEMoG hat der Gesetzgeber im Dezember 2020 einen Anspruch geschaffen: Jeder Wohnungseigentümer kann verlangen, dass ihm eine Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug gestattet wird (§ 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG). Die Gemeinschaft kann das nicht mehr verhindern. Sie kann nur noch über das Wie bestimmen, also über die konkrete Ausführung: wo die Leitung verläuft, welche Technik zum Einsatz kommt, wie das Ganze am Ende aussieht.

Die Kosten trägt derjenige, der die Maßnahme verlangt. Wer die Wallbox will, zahlt sie auch. Das ist der Grund, warum der Beschluss in der Praxis selten das Problem ist: Die Gemeinschaft entscheidet weder über das Ob noch über ihr eigenes Geld. Welche Mehrheiten bei baulichen Veränderungen sonst noch gelten, erklärt unser Ratgeber WEG und Recht.

Wo es tatsächlich hängt

Der schwierige Teil beginnt mit den Fragen, die kein Gesetz beantwortet:

  • Reicht der Hausanschluss überhaupt aus, wenn nicht nur einer, sondern später fünf Eigentümer laden wollen?
  • Wer plant das Lastmanagement, also die Verteilung der verfügbaren Leistung auf mehrere Ladepunkte?
  • Wie wird der geladene Strom gemessen und abgerechnet?
  • Wer holt die Angebote ein, koordiniert den Elektrofachbetrieb und spricht mit dem Netzbetreiber?

Das ist keine juristische Arbeit, sondern Projektarbeit, und sie landet in aller Regel bei der Hausverwaltung. Genau hier entsteht der Unterschied zwischen einer Gemeinschaft, in der die erste Wallbox nach ein paar Monaten hängt, und einer, in der das Thema von Versammlung zu Versammlung wandert.

Einmal für alle planen statt fünfmal einzeln

Der praktisch wichtigste Rat lautet deshalb: Wer als Erster fragt, sollte gleich für alle mitdenken. Ein Gesamtkonzept für das Haus, also eine gemeinsame Zuleitung mit Lastmanagement, auf die sich später weitere Ladepunkte aufsetzen lassen, ist fast immer günstiger als fünf einzeln nachgerüstete Anschlüsse. Jede für sich geplante Wallbox bringt eigene Leitungswege, eigene Anfahrten und irgendwann die Erkenntnis, dass der Anschluss doch nicht reicht.

Für die Gemeinschaft heißt das: Der erste Antrag ist die Gelegenheit, die Frage einmal richtig zu klären, statt sie zu vertagen. Für die Verwalterauswahl heißt es: nachfragen. E-Mobilität als Leistung nennt nur etwa eine von vierzig Hausverwaltungen in unserem Verzeichnis. Das Thema ist in der Breite der Branche also noch dünn besetzt, was es zu einem brauchbaren Unterscheidungsmerkmal macht: Wer es aktiv nennt, hat sich damit befasst. Ähnlich verhält es sich beim Solarstrom im Haus, dazu unser Ratgeber Mieterstrom und Photovoltaik im Mehrfamilienhaus.

Sinnvolle Fragen im Auswahlgespräch sind deshalb konkret:

  • Haben Sie schon einmal ein Ladekonzept für ein Mehrfamilienhaus begleitet?
  • Wer hat dort die Lastberechnung gemacht, Sie oder ein externer Planer?
  • Mit welchen Elektrofachbetrieben arbeiten Sie zusammen?
  • Wie wird der Ladestrom bei Ihnen abgerechnet?

Wer darauf konkret antwortet statt allgemein, hat es schon gemacht. Das ist am Ende die nützlichere Information als jede Diskussion über den Beschluss, denn der ist ohnehin entschieden.

Grundlage: eigene Auswertung der Angaben auf den Websites der Hausverwaltungen in unserem Verzeichnis, Stand April 2026.

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Diese Meldung wurde mit großer Sorgfalt erstellt, ersetzt aber keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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